Gegengutachten nach Autounfall – Nachbesichtigung der gegnerischen Versicherung
Kann ein Gegengutachten Ihre Kostenansprüche komplett ausschließen? Nachdem Sie
unverschuldet
in einen Autounfall geraten sind und einen
neutralen Sachverständigen
zur Schadensaufnahme angewiesen haben, wird Ihnen ein
neutrales Gutachten
mit detaillierten Informationen zu allen vorhandenen
Schäden, notwendigen
Reparaturkosten
sowie auch den eingeschätzten
Minderwert
erstellt.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Unfallgutachten prüfen will und ein
Gegengutachten
erstellt. ✓ Was ein Gegengutachten genau ist, welche Bedeutung die Nachbesichtigung für Ihre Rechte hat, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie Sie sich am besten verhalten, erklären wir Ihnen hier.
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Inhaltsverzeichnis:
Sie haben einen Brief zur Nachbesichtigung erhalten?
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Das
Gegengutachten
wird von der
Versicherung des Unfallgegners
veranlasst und dient dazu,
Ihre Ansprüche der Kosten
nach einem fremdverschuldeten Autounfall zu
reduzieren. Hiermit möchte die Versicherung Ihre
Forderungen abschwächen
und den
Schadenersatzanspruch
so gering wie möglich halten. Versicherungen wollen das
Unfallfahrzeug selbst besichtigen
und die bestehenden Ansichten über den Schaden und die Reparaturkosten widerlegen. Das Gegengutachten soll feststellen, dass der
Zustand des Wagens nicht richtig erfasst
wurde und die Schadenersatzansprüche demnach nicht gerechtfertigt sind.
Wer erstellt ein Gegengutachten?
Gutachter gegnerischer Haftpflichtversicherung
Ein
Gegengutachten
wird von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben, die einen eigenen Sachverständigen zur Schadenbesichtigung an Ihrem Auto schickt. Je umfangreicher
der Schaden
und je
größer Ihr finanzielles Anrecht
dabei sind, desto häufiger kann es vorkommen, dass die Versicherung des Unfallgegners eine Nachbesichtigung
verlangt. Sollte es hierzu kommen, ist es ratsam, dass Ihr Kfz-Gutachter ebenfalls bei der Nachbesichtigung anwesend ist, da dieser das
Gutachten begründen und rechtfertigen
kann. Doch warum kommt es überhaupt zu einem Gegengutachten?
3 Gründe für eine Nachbesichtigung
Wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an den Ansprüchen des Versicherungsnehmers hat, möchte sie mit einem
Gegengutachten den Schadenumfang und die Reparaturkosten
überprüfen. Das Ziel ist vor allem eines:
Kosten sparen
und so
geringe Beiträge
wie möglich auszuzahlen.
Wenn Sie die
130-Prozent-Regelung
nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug beanspruchen, ist das
Risiko besonders hoch
, dass die Versicherung des Unfallgegners nach einer
Nachbesichtigung
verlangt. Diese 130-Prozent-Regel beinhaltet, dass ein Wagen mit einem
wirtschaftlichen Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung
repariert werden kann – vorausgesetzt, der Betrag für die Instandsetzung beträgt nicht mehr als 30% des errechneten Wiederbeschaffungswertes aus dem Unfallgutachten.
Auch bei
Bedenken zur sach- und fachgerechten Durchführung
der Instandsetzung des Wagens kann die Versicherung des Unfallgegners ein Gegengutachten fordern.
Wer die Kosten für ein Gegengutachten trägt
Die
Kosten für das Gegengutachten
sind abhängig von der
Höhe des Schadens. „Je höher der Schaden ist, desto höher fallen die auch die Kosten für die Nachbesichtigung aus, die im dreistelligen oder vierstelligen Bereich liegen können“, so unser Gutachterix-Experte.
Wenn die
gegnerische Versicherung
nach Ihrem
unverschuldeten Unfall ein Gegengutachten
verlangt, muss sie die
Kosten hierfür selbst tragen. Anders sieht es aus, wenn sie eine
Nachbesichtigung bei einem Kaskoschaden
fordert: Hier müssen Sie für die entstandenen
Kosten selbst aufkommen, die der Mühe aber Wert sein können.
Wie verhalte ich mich bei einer Nachbesichtigung?
Wenn die Versicherung nach einem Gegengutachten verlangt, behalten Sie einen
kühlen Kopf
und lassen Sie sich
nicht beirren
.
Stimmen Sie der Nachbesichtigung zu
und kommen Sie mit Ihrem
eigenen Gutachter
gemeinsam zum Nachbesichtigungstermin, da dieser Sie unterstützen und das Gutachten erläutern kann.
Auch wenn die gegnerische Versicherung generell
kein Recht
hat, zu einer Nachbesichtigung aufzufordern, sollten Sie diese nach Rücksprache mit Ihrem Gutachter und Verkehrsrechtanwalt
in der Regel akzeptieren
.
Wenn Sie sich weigern, kann die Versicherung die Übernahme der
Kosten für den Schaden
möglicherweise
ausschlagen
und die
Schadenregulierung verzögern
.
Danach haben Sie nur noch die Option, Ihr Geld durch eine
Klage
einzufordern, die häufig mit viel Mühe und langen Verfahren einhergeht. Wie Sie verfahren möchten, sollten Sie am besten mit einem
Rechtsbeistand
und fachlicher Beratung durchgehen.
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Erstgutachten und Gegengutachten – der Unterschied macht´s
Nach der Nachbesichtigung wird ein Gegengutachten erstellt, das entweder in den wesentlichen Punkten mit dem
Erstgutachten übereinstimmt
oder
nicht. Bei der ersten Variante werden sich beide Parteien
schnell einig
und die
Schadenregulierung kann prompt erfolgen. Häufiger kommt es vor, dass beide Gutachter
unterschiedliche Summen
ermitteln, sodass erst eine
Einigung erzielt
werden muss – ob außergerichtlich oder mittels Fachanwalt und Gerichtsverfahren. In einigen Fällen bewerten beide Gutachten bereits die
Schuldfrage unterschiedlich, wodurch oftmals ein
Sachverständigenverfahren mit einem Obergutachten
in die Wege geleitet wird. Hierdurch wird eine Möglichkeit zur Schadenregulierung geschaffen.
Muss ich den Sachverständigen der Versicherung des Unfallverursachers akzeptieren?
Nein, keinesfalls. Wenn Sie
unverschuldet in eine Kollision
mit einem anderen Auto geraten sind, dann müssen Sie den
Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht billigen
und können einen eigenen,
neutralen Sachverständigen
beauftragen.
„Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen, da die Versicherung des Unfallverursachers in ihrem eigenen Interesse handelt und die finanziellen Kosten für den Schaden möglichst niedrig halten will“, meint unser Kfz-Verständiger.
Bei einem
Kaskofall
ist die Situation eine andere: Wenn Sie für die
Schäden am Fahrzeug selbst verantwortlich
sind, stellt die
Versicherung
einen
eigenen Gutachter
zur Schadensbesichtigung, mit dem Sie in der Regel einverstanden sein müssen.
Wir beraten Sie, was zu tun ist.
Kurz und knapp: Gegengutachten im Überblick
Wenn ein Unfallgutachten Mängel aufweist, kann die Versicherung den finanziellen Anspruch durch eine Nachbesichtigung prüfen und ein Gegengutachten erstellen.
Besonders bei größeren Schäden und höheren Ansprüchen besteht das Risiko, dass die Versicherung des Unfallgegners ein Gegengutachten veranlassen will, um die Kosten zu mindern.
Sie müssen keiner Nachbesichtigung Ihr Einverständnis geben, verweigern sie diese, kann die Versicherung die Kostenübernahme abweisen und die Schadenregulierung hinausziehen.
Wenn die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten in Auftrag gegeben hat, übernimmt sie auch üblicherweise dessen Kosten.
Unsere Gutachter beraten Sie unverbindlich und kostenfrei zu Ihrem Fall und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Unterstützung ist nur einen Anruf entfernt.
Nehmen Sie Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter am besten mit zur Nachbesichtigung mit der Versicherung, da dieser das Gutachten vorab rechtfertigen kann.
Um Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend machen und den Schaden zeitnah abwickeln zu lassen, beauftragen Sie unsere Sachverständigen für das Unfallgutachten so schnell wie möglich nach dem Autounfall.
Ihr Autor:
Thomas, M. Eng.
Thomas ist seit 2022 Teil unseres Redaktionsteams. Mit einem Studium der Fahrzeugtechnik, spezialisiert auf PKW-Fahrwerke und PKW-Antriebe, bringt er fundiertes Fachwissen mit. Thomas hat umfangreiche Erfahrung in der Mängelbewertung und Erstellung technischer Gutachten. In unserem Magazin teilt er sein Expertenwissen und verfasst informative Artikel zu aktuellen Themen der Automobiltechnik und Gutachtenerstellung.