Ein Verkehrsunfall kann Sie jederzeit und überall treffen. In solchen Momenten ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu handeln, um sowohl Ihre eigene Sicherheit als auch die anderer Beteiligter zu gewährleisten. Doch was genau sollten Sie tun, wenn es zu einem Unfall kommt? Welche Schritte sind unmittelbar nach einem Verkehrsunfall erforderlich? Und welche Informationen sind entscheidend, um den Schaden effektiv zu bearbeiten und mögliche Versicherungsansprüche geltend zu machen? Wir erklären Ihnen, worauf es nach einem Unfall ankommt: vom Anhalten bis zur vollständigen Schadensregulierung.
Was tun nach Unfall? Tipps & Checkliste | 2025


Was muss ich nach einem Autounfall als erstes tun? – Checkliste
Ein Unfall kann eine stressige und verwirrende Situation sein, aber mit den richtigen Informationen und einer besonnenen Vorgehensweise bewahren Sie einen klaren Kopf und leiten die notwendigen Schritte ein. Was nach einem Autounfall am Unfallort zu tun ist, zeigt unsere Checkliste
Unfallschäden übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht. Für die Schadensregulierung benötigt die Versicherung ein Gutachten des Fahrzeugs. Handeln Sie in Ihrem Interesse und übergeben Sie den Fall an einen objektiven, unabhängigen Gutachter. Unsere Kfz-Sachverständigen von Gutachterix erstellen Unfallgutachten sowie Kostenvoranschläge und begleiten Sie bis zur kompletten Regulierung Ihres Schadens.
Muss ich nach einem Verkehrsunfall aufräumen?
Liegen nach einem Autounfall Blechteile oder Scherben auf der Fahrbahn oder dem Gehweg, sollten Sie diese wegräumen. Denn die Feuerwehr entfernt Rückstände nur bei schweren Unfällen.
Wen muss ich nach einem Verkehrsunfall kontaktieren?
Neben der Wahl der 110 für die Polizei und der 112 für den Rettungsdienst sollten Sie klären, wie die Schadensregulierung ablaufen soll. Unsere Kfz-Gutachter von Gutachterix unterstützen Sie von der Erstellung des neutralen Unfallgutachtens bis zur Auszahlung. Mit uns erhalten Sie eine faire Entschädigung, denn unsere Sachverständigen von Gutachterix ermitteln für Sie sämtliche Ansprüche wie Schadensforderungen, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und fertigen Ihr Gutachten zur Beweissicherung bei der Versicherung an.
Wer meldet den Unfall bei der Versicherung?
Grundsätzlich muss nur der Unfallverursacher den Schaden der eigenen Versicherung telefonisch, schriftlich oder je nach Versicherungsanbieter auch online melden. Als Geschädigter geben Sie bestenfalls erstmal ein Gutachten in Auftrag. Wir senden dieses gerne direkt und unkompliziert an die Versicherung, damit Sie die Kosten beziffern können. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme belegt den Sachverhalt. Sollte der Unfallverursacher es „versäumen“, seine Versicherung über den Unfall in Kenntnis zu setzen, können Sie den Tathergang mittels Ihrer Meldung nachweisen.
An welche Versicherung muss ich mich nach einem Unfall wenden?
Damit die gegnerische Versicherung die Kosten für das Ersatzfahrzeug nach einem Unfall vollständig übernimmt und alles reibungslos funktioniert, sollten Sie sämtliche Belege und Rechnungen gut aufbewahren. Somit können Sie genau nachweisen, welche Reparaturen vorgenommen wurden und wie lange Ihr Auto nicht einsatzbereit war– denn damit die Versicherung für die Kosten aufkommt, ist die konkrete Standzeit in der Werkstatt ausschlaggebend. Führen Sie zur Sicherheit auch ein Fahrtenbuch und listen Sie auf, welche Wege Sie mit dem Leihwagen zurückgelegt haben. Übrigens: Für anfallende Spritkosten müssen Sie selbst aufkommen, da diese auch für Ihren eigenen Wagen entstanden wären.
Was muss ich bei einem Unfall der Versicherung melden?
Laut Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, bei einer Schadenmeldung wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang und dem entstandenen Schaden zu machen. Damit Sie die entsprechenden Daten abgeben können, sollten Sie sich alle Informationen noch am Unfallort notieren.
Halten Sie für die Meldung folgende Daten bereit:
- Ausweis
- Autokennzeichen
- Versicherungsname & Nummer des anderen Unfallbeteiligten
- ggf. den Polizeibericht des Unfalls
- Ihre eigenen Fotos & Skizzen
- das erstellte Gutachten zum Unfall
Die gegnerische Versicherung bietet mir ein Schadenmanagement an – soll ich es annehmen?
Nein, Verbraucherschützer und Automobilclubs raten dazu, von gegnerischen Versicherungen angebotenes “Schadenmanagement” oder einen “Schadenservice” abzulehnen. Denn die regulierenden Sachbearbeiter sollen über die “Direktregelung” die Kosten für den Schadenfall möglichst gering halten. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, dürfen Sie sich juristisch beraten lassen und können sowohl den Sachverständigen als auch die Werkstatt frei wählen. Außerdem können Sie Kosten für einen Mietwagen und weitere Schadenersatzansprüche bei der Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht geltend machen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist Ihnen dabei behilflich, den Unfallschaden geltend zu bewerten.
Holen Sie das Beste aus Ihrem Schadensfall heraus. Als unabhängige Kfz-Sachverständige unterstützen Sie unsere Experten von Gutachterix. Da wir im Interesse des Geschädigten eine realistische Schadensmeldung erstellen, verhelfen wir Ihnen zu einer fairen Entschädigung. Unsere Unfallgutachten klären den Unfallhergang, Reparaturkosten und das Schadensausmaß verlässlich auf.
Wie viel Zeit habe ich einen Unfall zu melden?
Sollten bei dem Unfall Beteiligte schwer verletzt worden sein oder gar gestorben sein, muss die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden bei der Versicherung eingehen. Ansonsten haben Sie eine Woche Zeit, um den Unfall schriftlich bei der Versicherung anzuzeigen. Durch diese Frist will der Versicherer eine lückenlose Rekonstruktion des Unfallhergangs sicherstellen. Idealerweise erfolgt die Meldung bereits kurz nach dem Unfall, sodass dieser direkt am Unfallort gründlich untersucht werden kann. Lediglich bei geringfügigen Sachschäden, i. d. R. begrenzt auf einen Höchstbetrag von 500 Euro, dürfen Sie als Versicherungsnehmer vorerst selbst die Schadenregulierung übernehmen und den Schaden erst nachträglich melden. Die Meldung ist ausschließlich bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres zulässig.
Damit Ihr Schadensfall möglichst schnell reguliert wird, sollten Sie Gutachterix beauftragen. Wir helfen bei der Erledigung der Formalitäten.
Was tun bei einem Autounfall im Ausland?
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, setzt sich einem erhöhten Unfallrisiko aus. Denn oft sind die Reisenden nicht mit der Fahrweise und den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes vertraut. Prüfen Sie daher unbedingt vor der Auslandsreise Ihre Versicherungsunterlagen und stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert sind. Reisen Sie innerhalb der EU? Hier gilt der Schutz der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für die Autofahrt im Ausland sind folgende Unterlagen besonders wichtig:
Grüne Versicherungskarte
Sie sind im europäischen Ausland unterwegs? Dann empfiehlt es sich, dass Sie eine grüne Versicherungskarte dabeihaben. Diese erhalten Sie kostenfrei von Ihrem Versicherer. Die grüne Versicherungskarte enthält alle relevanten Informationen zu Ihrer Kfz-Versicherung. Im Falle eines Unfalls kann dies die Abwicklung erheblich vereinfachen.
Europäischer Unfallbericht
Bei Reisen ins europäische Ausland ist es ratsam, einen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Am besten packen Sie eine Ausgabe in der Sprache des gewählten Urlaubslandes in Ihr Gepäck.
Schutzbrief
Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung und bietet Unterstützung bei einem Autounfall. Falls dieser noch nicht Teil Ihrer Autoversicherung sein sollte, lohnt es sich, ihn hinzuzufügen. Ein Schutzbrief umfasst beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzteilversand oder den Rücktransport Ihres Fahrzeugs.
Muss ich als Geschädigter einen Unfall-Schaden reparieren lassen?
Nein, Sie haben die Wahl : Sie können Ihr Fahrzeug auf Rechnung reparieren lassen oder Sie verzichten auf die Reparatur und wählen die Auszahlung des ermittelten Schadens. In diesem Fall spricht man von einer “fiktiven” Abrechnung, bei der Sie die ermittelten Kosten netto ausgezahlt bekommen. Als Grundlage dient die Einschätzung der Werkstatt oder des Gutachters. Sollte es sich bei dem Unfall um einen Totalschaden handeln, wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und Sie erhalten den Differenzbetrag von der Versicherung (im Rahmen ihrer Eintrittspflicht).
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, also komplett demoliert, ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden beschreibt hingegen, wenn die Werkstattkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 258/06) entschied hier im Sinne der Verbraucher, dass die Versicherung im Rahmen ihrer Eintrittspflicht auch dann zahlungspflichtig ist, wenn die geschätzten Reparaturkosten um bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen und dennoch eine vollständige Reparatur durchgeführt wird.
Was bedeutet Schadensregulierung nach einem Unfall?
Die Schadensregulierung bezeichnet den umfassenden Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden. Dabei wird zunächst der Schadenersatz vom Unfallverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung gefordert. Im Anschluss – nach Prüfung des Einzelfalls – daran erfolgt die tatsächliche Leistung des Schadenersatzes an den Geschädigten. Oft entstehen Auseinandersetzungen darüber, wie der Unfall tatsächlich geschehen ist und wer dabei als Schädiger bzw. Geschädigter anzusehen ist. Denn dies bestimmt maßgeblich, wer wem und in welchem Umfang Schadensersatz leisten muss.
Gutachterix-Lesetipp: Was ist nach einem Unfall empfehlenswert, um den Umfang eines Schadens zu betiteln? Kostenvoranschlag oder Kurz-Gutachten? Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor und klären wichtige Fragen rund um die Schadensregulierung.
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Was tun, um nach einem Unfall den Papierkram einzusparen?
Ärgern Sie sich nach einem Unfall nicht mit zeitraubendem Papierkram herum oder riskieren gar Kürzungen! Nutzen Sie lieber die Vorteile eines unabhängigen Gutachters. Nachdem Sie Ihren Unfall bei Gutachterix gemeldet haben, prüfen unsere Kfz-Sachverständigen den Unfallwagen und erstellen ein unabhängiges Gutachten. Das Beste für Sie: Sie lehnen sich zurück. Wir begleiten Sie auf dem Weg der Schadensregulierung bis zur Auszahlung.

Peter, Dipl. Ing. (FH)
Peter ist ein erfahrener Kfz-Gutachter mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und einem Abschluss als Diplom-Ingenieur im Fahrzeugbau. Seit über 10 Jahren erstellt er unabhängige Gutachten für Schadensfälle, Wertermittlungen und technische Analysen. In unserer Redaktion schreibt er regelmäßig Fachartikel, um Lesern fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge zu bieten.
So erreichen Sie uns nach einem Kfz-Unfall
Ob nach einem Unfall oder zur Fahrzeugbewertung: Nehmen Sie gerne rund um die Uhr Kontakt zu uns auf, wir sind für Sie da!