Ratgeber Wildunfall: Was ist nach einem Zusammenstoß zu tun
Statistisch gesehen passieren täglich 800 Wildunfälle in Deutschland. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich bei einem Unfall mit einem Wildtier richtig verhalten, was nach einem Wildunfall zu tun ist und welche Versicherung Ihnen bei der Schadensregulierung hilft.
In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf folgende Fragen rund um einen Wildunfall:
• Was ist ein Wildunfall?
• Wann und wo drohen die meisten Wildunfälle?
• Wie stark ist das Aufprallgewicht bei einem Wildunfall auf der Landstraße?
• Wie kann ich Wildunfälle verhindern?
• Was ist bei einem drohenden Unfall mit einem Wildtier zu tun?
• Was muss ich nach einem Wildunfall tun?
• Muss ich einen Wildunfall melden?
• Wer zahlt bei einem Wildunfall?
• Kfz-Gutachten bei einem Wildschaden: Wer beauftragt & zahlt die Leistung?
• FAQ Wildunfall: Die wichtigsten Fragen schnell beantwortet
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Inhaltsverzeichnis:
Wildunfallschaden?
Wir beraten Sie unverbindlich, objektiv & kostenlos!
Als Wildunfall gelten alle Unfälle,
die bei einem Ausweichmanöver oder bei einem direkten Zusammenstoß mit einem Tier
der Kategorie Haarwild geschehen.
Diese Tiere zählen zum Haarwild:
• Dam- & Rotwild (Hirsche & Rehe)
• Wildschwein
• Wisent
• Fuchs
• Dachs
• Luchs
• Wildkaninchen
• Marder
• Feld- & Schneehase
Wölfe zählen nicht zu dieser Gattung und sind daher bei vielen Versicherungen im Falle eines Zusammenstoßes nicht abgedeckt.
Etwa
fünf Prozent der Unfälle in Deutschland
zählen dazu:
300.000 Fälle zählt der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Der Deutsche Jagdverband schätzt, dass dabei rund eine Million Wildtiere sterben.
Das wichtigste in Kürze:
Wildunfälle treten häufiger im
Frühjahr und Herbst
, insbesondere in der
Morgen- und Abenddämmerung
auf. Dann gilt es vorausschauend und bremsbereit zu fahren.
Nach einem Wildunfall müssen Sie den
Unfallort absichern
und die
Polizei sowie einen Jäger informieren
.
Getötetes Wild darf nicht zum Verzehr oder zur anderweitigen Nutzung mitgenommen werden
. Dies fiele unter den Tatbestand der Wilderei und ist strafbar.
Ein Wildunfall muss der
Kaskoversicherung gemeldet werden
.
Wann und wo drohen die meisten Wildunfälle?
Wildtiere wandern und das meist auf vertrauten Pfaden. Diese sind als
Wildwechsel
mit den bekannten Verkehrszeichen gekennzeichnet. Beachten Sie diese und fahren Sie hier besonders aufmerksam. Das
Unfallrisiko
für einen Crash mit einem Reh, Wildschwein oder ähnlichen Wildtieren ist im
Frühjahr und Herbstin den Abend- und frühen Morgenstunden am höchsten. Denn zu diesen Zeiten sind Sie vor Fressfeinden besser geschützt. Während der Brunft agieren die Tiere besonders impulsiv und neigen zu unkontrollierten Handlungen. Viele Tiere sind zwischen September und Januar sowie im Juli und August in der Brunft. Diese ungleiche Verteilung im Jahresverlauf belegt auch eine Auswertung des
GDV.
In der Dämmerung überqueren die Tiere gehäuft die Straße. Besonders in
Waldabschnitten, die von einer Straße durchzogen sind oder an
Feldrändern. Aufmerksamkeit ist hier gefragt: Fahren Sie also im Wald und an Feldern vorausschauend.
Seien Sie besonders bei neu gebauten Straßen vorsichtig. Die Wildtiere haben sich noch nicht an die neue Situation gewöhnt und nutzen ihre vertrauten Wege.
Wie stark ist das Aufprallgewicht bei einem Wildunfall auf der Landstraße?
Wenn Sie
mit einem Gegenstand kollidieren und dabei eine höhere Geschwindigkeit
mit Ihrem Fahrzeug haben, dann wirken während des Aufpralls
starke Kräfte
: Das
Aufprallgewicht ist umso höher, je schneller Sie auf das Hindernis treffen. Dadurch fällt auch der Schaden größer aus und Ihr Verletzungsrisiko steigt.
Bei einer moderaten Geschwindigkeit auf der Fahrbahn von 50 km/h entsteht bei einer Kollision mit einem Reh ein Aufprallgewicht von 600 kg. Das Gewicht des Rehs wirkt demnach wie das eines ausgewachsenen Stiers. Bei einem Unfall mit einem Wildschwein entstehen Schäden, als würden Sie auf ein Nashorn prallen. Bei einem ausgewachsenen Hirsch werden bis zu 4500 kg Aufprallgewicht erreicht – als würden Sie gegen einen Elefanten fahren.
Mit der Geschwindigkeit nimmt also das Ausmaß der Schäden zu. Außerdem
verlängert sich der Bremsweg. Nehmen wir an, dass Sie das Tier in einem Abstand von ca. 70 Metern sehen und den Bremsvorgang beginnen: Was passiert bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten? Während Sie bei einer Reisegeschwindigkeit von bis zu 80 km/h noch vor dem Tier zum Stehen kommen, übersteigt der Bremsweg bereits bei 90 km/h den vorhandenen Abstand zum Hindernis. Sie würden das Tier rammen. Dabei ist die Reaktionszeit bis zum Bremsvorgang noch nicht inbegriffen, d. h. das Bremsen könnte verzögert beginnen und Sie somit auch bei geringeren Fahrtgeschwindigkeiten das Tier anfahren.
Den Bremsweg berechnen Sie mit dieser Formel: Nehmen Sie die Fahrtgeschwindigkeit in km/h und teilen Sie den Wert durch 10. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit sich selbst.
Beispiel: Bremswegberechnung bei 50 km/h
Bei einer Geschwindigkeit von
50 km/h
ergibt sich der Bremsweg wie folgt:
(50 ÷ 10) × (50 ÷ 10) =
25 Meter
Das bedeutet, dass ein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h unter idealen Bedingungen einen Bremsweg von 25 Metern benötigt.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, wie lang der Bremsweg in Abhängigkeit von Ihrer Geschwindigkeit ist.
Seien Sie
besonders achtsam
und fahren Sie auf Landstraßen langsamer in den Abend- und frühen Morgenstunden. Besonders, wenn Sie durch einen
Wald oder an hohen Feldern entlangfahren, sollten Sie vorausschauend fahren
! Ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein ist hilfreich. Nehmen Sie den
Fuß vom Gaspedal
und seien Sie
stets bremsbereit. Denn hier leben die Wildtiere und sind beim Wechsel zwischen ihren Futterstellen oder auf dem Weg zu ihren Schlafplätzen häufig anzutreffen.
Beachten Sie, dass Notbremsassistenten noch nicht ideal in Bezug auf eine Wilderkennung programmiert sind und diese daher nicht optimal agieren.
Was ist bei einem drohenden Unfall mit einem Wildtier zu tun?
Wildtiere kennen keine Verkehrsregeln, sie wägen die Gefahr für einen Zusammenstoß nicht ab und schätzen die Geschwindigkeit des herannahenden Autos nicht ein. Daher treten sie oft auf die Straße, obwohl sie das Fahrzeug sehen, anstatt zu warten. Gehen Sie also nicht davon aus, dass das Tier Sie sieht und wartet.
Drosseln Sie stattdessen Ihre Geschwindigkeit deutlich
oder
bremsen Sie komplett ab. Blenden Sie das Tier nicht mit Ihrem
Fernlicht, sondern schalten Sie es aus. Viele Tiere bleiben sonst geblendet und orientierungslos einfach auf der Fahrbahn stehen oder bewegen sich gar instinktiv auf das Scheinwerferlicht zu. Verscheuchen Sie das Tier, indem Sie
hupen.
Warten Sie kurz, wenn das Tier die Straße überquert hat. Denn
viele Wildtiere ziehen in Gruppen
durch den Wald.
Das Wichtigste in Kürze, wenn Sie einem Tier an oder auf der Straße begegnen:
• Abblenden
• Abbremsen
• Hupen
• Auf Nachzügler achten & langsam weiterfahren
Falls Sie den Aufprall nicht mehr vermeiden können, sollten Sie
unbedingt die Spur halten und riskante Ausweichmanöver vermeiden. Bei einem kontrollierten Aufprall entsteht ein geringerer Schaden als bei einem unkontrollierten Ausweichmanöver. Viele Ausweichmanöver enden im Gegenverkehr oder an einem Baum. Bei diesen Kollisionen entstehen häufig deutlich größere Schäden und Verletzungen als beim Zusammenprall mit dem Haarwild. Halten Sie daher lieber auf das Tier und bremsen Sie so stark wie möglich ab.
Wichtig zu wissen
Nach einem Wildunfall ist es in vielen Bundesländern
Pflicht, einen Förster bzw. Jagdpächter zu informieren. Fordern Sie von ihm eine
Wildschadenbescheinigung für die Versicherung. Mit dieser können Sie einen
Antrag auf Schadensersatz
stellen.
Was muss ich nach einem Wildunfall tun?
1. Unfallort sichern
Wie bei jedem Autounfall, muss der
Unfallort nach einem Wildschaden gesichert werden. Nachdem Sie den
Warnblinker gesetzt haben, platzieren Sie das Warndreieck. Sollten Personen bei dem Unfall verletzt worden sein, rufen Sie den Notarzt und führen Sie Ersthilfemaßnahmen durch.
Verständigen Sie die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt.
2. Polizei & Jäger informieren
Bestimmen Sie den Unfallstandort für den Jäger. Nutzen Sie hierfür die Koordinaten Ihres Navigationsgeräts, schätzen Sie die Entfernung zum nächsten Stationskennzeichen oder lesen Sie den Standort per
Tierfund-Kataster-App
aus.
Generell obliegt die
Bergung des getöteten Tieres dem Jäger oder Jagdpächter.
Fassen Sie das Tier nicht an. Viele Tiere wehren sich und könnten Sie verletzen. Außerdem besteht womöglich die Ansteckungsgefahr mit Tollwut.
Warten Sie anschließend auf die informierte Polizei und den Jäger.
Wichtig zu wissen
Nehmen Sie das angefahrene Wild keinesfalls mit!
Sie verstoßen sonst gegen das Tierschutzgesetz und würden eine
Anzeige wegen Wilderei
sowie eine
Strafe
riskieren.
3. Versicherung informieren
Melden Sie mit der Wildunfallbescheinigung den Unfall bei Ihrer Kfz-Versicherung und suchen Sie einen
Kfz-Gutachter auf, der Ihr Unfallgutachten erstellt. Lassen Sie
erst danach Ihren Wagen reparieren!
Im Gegensatz zu den meisten anderen Unfällen sind
Wildunfälle ein Fall für die Kaskoversicherung, also die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Anders als bei einem „normalen“ Unfallschaden, bei dem normalerweise die Haftpflichtversicherung des Gegners für die Kosten aufkommt, ist hier
die eigene Kaskoversicherung zuständig. Daher können Sie bei einem Kaskoschadenfall leider
nicht den Gutachter selbst frei bestimmen. Vielmehr stellt bei Wildtierunfällen die eigene Kaskoversicherung den Gutachter oder verweist auf eine Kooperationswerkstatt der Versicherung hin.
Welche verschiedenen Ansprüche Sie nach einem Unfall geltend machen können und was einen Kostenvoranschlag von einem Unfallgutachten unterscheidet, erfahren Sie in unserem separaten Beitrag
Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten.
Muss ich einen Wildunfall melden?
Ja. Im Sinne des Tierschutzes
müssen alle Unfälle mit Tieren gemeldet werden. Auch dann, wenn Sie keinen sichtbaren Schaden beim Tier feststellen konnten und sich das Tier vom Unfallort entfernt. Sollte das Tier weglaufen,
markieren Sie die Unfallstelle
: beispielsweise, indem Sie das Warndreieck am Fahrbahnrand aufstellen. So kann der
Jäger von dort aus nach dem geflüchteten und vielleicht verletzten Tier suchen.
Wer der zuständige Jagdpächter oder Förster für das Areal ist, müssen Sie nicht recherchieren. Die
benachrichtigte Polizei wird den verantwortlichen Pächter
sowie das
Amt für Veterinärmedizin kontaktieren.
Wer zahlt bei einem Wildunfall?
Im Falle eines Unfalls mit einem Haarwild übernimmt die
Teil- oder Vollkaskoversicherung
die Schadensregulierung. Die
Teilkaskoversicherung reguliert Schäden, die nachweislich infolge eines Wildzusammenstoßes anfallen. Sollte der Unfall durch ein Ausweichen entstanden sein und Sie sind z. B.
im Graben gelandet, steht Ihnen ein erweiterter Aufwendungsersatz
zu. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr um einen Wildunfall. Um das Ausweichen als Unfallursache bei der Versicherung zu belegen, sind frische Wildspuren an der Unfallstelle hilfreich. Dokumentieren Sie diese als Beweis.
In einigen Fällen, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß flüchtet, können Sie den Wildunfall als
Ursache für den Schaden nicht belegen. Dann können Sie den Schaden
über Ihre Vollkasko abwickeln. Sollten Sie dies in Anspruch nehmen, Sie Ihr Versicherer zurückstufen und Sie somit in eine
ungünstigere Schadensfreiheitsklasse
einstufen.
Kfz-Gutachten bei einem Wildschaden: Wer beauftragt & zahlt die Leistung?
Bei einem „normalen“ Unfall beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen, der den Unfallwagen begutachtet und ein Kfz-Gutachten erstellt. Im Falle eines Wildschadens sind Sie das Unfallopfer. Da aber das Wild nicht für die Kosten aufkommen kann, tritt hier Ihre eigene Teilkaskoversicherung in Kraft.
Bestehen Sie darauf, dass ein Gutachter eingeschaltet und nicht nur ein Kostenvoranschlag durch die Werkstatt erstellt wird.
FAQ Wildunfall: Die wichtigsten Fragen schnell beantwortet
Unsere kurze Checkliste: So verhalten Sie sich richtig nach einem Wildunfall:
1. Unfallstelle sichern
2. Polizei informieren
3. Jäger benachrichtigen
4. Dokumentieren Sie den Unfall (Skizze Hergang, Fotos vom Tier & Auto)
5. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Jagdpächter oder Förster)
6. Unfall der Kfz-Kaskoversicherung melden
Nein, bislang sind die Assistenten lediglich darauf optimiert, Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer zu erkennen und bei Gefahrensituationen mit diesen Verkehrsteilnehmern abzubremsen.
Haarwild erkennen die Notbremsassistenten bislang nicht.
Mithilfe von
Infrarotsensoren
messen Nachtsichtassistenten die
Wärmestrahlung
der Umgebung. So lassen sich Hindernisse, die Wärme abstrahlen erkennen: etwa
Menschen und Tieren. Nehmen die Sensoren eine Wärmequelle wahr, warnen die Fahrassistenten
oder verstärken sogar den Bremsvorgang. Laut ADAC Funktionstest funktionierten viele Systeme. Diese werden zählen momentan als
teure Sonderausstattung für Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse. Mit einem serienmäßigen Einbau ist bislang nicht zu rechnen.
Ja, Sie müssen im Sinne des Tierschutzes jeden Unfall mit einem Wildtier melden. Dies gilt in allen Bundesländern, bis auf folgende Ausnahmen:
• Hamburg
• Berlin
• Niedersachsen
• Bremen
• Nordrhein-Westfalen
In allen anderen Bundesländern sind Sie zur Meldung verpflichtet.
Wenn Sie nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild diesen
nicht melden, dann begehen Sie eine
Ordnungswidrigkeit
und riskieren eine
Bußgeldzahlung. Haben Sie bspw. ein Tier verletzt und lassen es zurück, dann tritt das Tierschutzgesetz in Kraft und es droht Ihnen eine Geldstrafe wegen Tierquälerei von bis zu 50.000 Euro. Da Tiere rechtlich gesehen nicht als Geschädigte gelten, begehen Sie nach dem Strafgesetzbuch (StGB) keine Fahrerflucht, wenn Sie sich von der Unfallstelle entfernen. Dennoch verstoßen Sie gegen die Meldepflicht, dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
In einen Wildunfall sind
Tiere der Kategorie Haarwild
involviert. Dazu gehören:
Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, Hase.
Vögel wie Fasane oder Raubvögel gehören nicht in diese Kategorie, sondern zum Federwild. Daher sind Unfälle mit diesen Tieren nicht in allen Teilkaskoversicherungen abgedeckt. Hier greifen einige Versicherungen, die einen Schutz bei sämtlichen Unfällen mit Tieren bieten. Schauen Sie in Ihren Versicherungspolicen nach, in welchem Umfang diese Unfälle mit Tieren absichert.
Sie müssen alle Wildunfälle melden. Dabei zählt als Wildunfall, sobald ein Haarwild involviert ist. Also Rehe und Hirsche, Wisente, Wildschweine, Marder, Luchse, Füchse und Hasen oder Wildkaninchen. Sie müssen sowohl die Polizei als auch den verantwortlichen Jagdpächter oder Förster informieren. Wobei Letztere durch die Polizei kontaktiert werden.
Nein. Überlassen Sie diese Aufgabe dem Förster oder Jagdpächter.
Sie könnten sich einen Parasiten einfangen oder mit einer Krankheit anstecken. Womöglich wehrt sich das verletzte Tier und verletzt Sie. Außerdem besteht das Risiko, dass der Gegenverkehr oder ein überholendes Auto Sie erfasst.
Nein, Sie müssen das getötete Tier nicht an einen anderen Ort bringen oder für die Entsorgung aufkommen, denn dafür sind die Städte oder Gemeinden zuständig.
In einer Wildunfallbescheinigung werden wie in einem gewöhnlichen Unfallbericht wichtige Kennzahlen und Angaben zum Unfall aufgeführt.
• Zeitpunkt des Unfalls (Datum & Uhrzeit)
• Unfallort
• Art des betroffenen Wildtieres
• Aufprallstelle am Fahrzeug
• Beweise für den Aufprall (Haare, Schäden am Fahrzeug, Blut)
• Verletztes oder getötetes Tier?
• Zeugendaten & Aussagen
• Kontaktiertes Polizeirevier
• Gebühren des Grundstückseigentümers vom Fahrer
• Skizze Unfallhergang
Für die Wildunfallbescheinigung kann der Jagdausübungsberechtigte oder sein Vertreter eine
Gebühr von max. 15 Euro fordern. Diese Kosten können Sie sich
durch die Versicherung erstatten lassen. Auch die
Polizei
kann Ihnen die Bescheinigung ausstellen. Hier fallen in der Regel
bis zu 25 Euro
Gebühren an.
Laut Versicherer gibt es täglich 800 Wildunfälle, jährlich zwischen 200.000 und 250.000. Laut
GDV
steigen die Pkw-Wildunfälle kontinuierlich an, dies zeigten die zu zahlenden Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherer.
Dabei treten am häufigsten Unfälle mit Rehwild auf (70 Prozent), 20 Prozent der Unfälle passieren mit Wildschweinen und jeweils 5 Prozent verteilen sich auf Damwild und Rotwild. Laut Statista gibt es ca. 200.000 Unfälle im Jahr 2021 mit Rehwild, gefolgt von Schwarzwild (20.000), Damwild (4.500) und Rotwild (3.100).
Melden Sie einen Wildschaden unverzüglich der Polizei, auch wenn das betroffene Tier weggelaufen ist. Nur wenn Sie den Wildunfall gemeldet haben, können Sie Ihre Leistungsansprüche bei der Versicherung geltend machen.
Nein, eine einfache Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch einen Zusammenprall mit Wild nicht ab. Die Versicherung springt nur ein, wenn durch den Unfall andere Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden oder ein Sachschaden entstand. Ein Sachschaden in Folge eines Wildunfalls könnte bei einer Beschädigung von Schildern, Zäunen oder Leitplanken auftreten.
Sollte Ihnen ein Wildunfall auf Ihrem Arbeitsweg passieren, so trägt die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft die entstehenden Ansprüche. Die gesetzliche Grundlage bildet der Arbeitsweg. Die Unfallursache ist dabei nebensächlich. So sind Sie bei einem Wildschaden während der Fahrt zu Ihrem Arbeitsplatz ebenfalls über die Unfallversicherung abgesichert.
Läuft ein
Kleintier, etwa eine Katze, auf die Straße und ein
Verkehrsteilnehmer bremst sein Fahrzeug abrupt ab, sodass es zu einem
Auffahrunfall
kommt, dann
haftet der bremsende Vordermann mit. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München vom 25.2.2014 (Az. 331 C 16026/13) trägt der Bremsende eine Teilschuld und erhält daher eine
Haftungsquote von 25 Prozent. Das bedeutet, dass die Schuld auf die Beteiligten aufgeteilt wird: 25 Prozent für den Bremsenden und 75 Prozent für den auffahrenden Hintermann.
Nein, das können Sie nicht. Dies ist nur bei einem Haftpflichtschadenfall möglich, d.h. wenn Ihr eigenes Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. In diesen Fällen können Sie selbst einen Gutachter wählen. Nach einem Wildtierunfall hingegen erlaubt die Kaskoversicherung in der Regel nicht, dass Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Bei Haftpflichtschadenfällen steht Ihnen Gutachterix aber gerne weiterhin zur Verfügung und begleitet Sie bis zur Schadensregulierung.
Nein, es gibt
keinen Anspruch auf Schadensersatz bei dem Jagdpächter oder
Waldbesitzer, denn
rechtlich
gesehen, ist Wild eine herrenlose Sache. Somit kann der Waldbesitzer, Pächter oder Förster nicht belangt werden.
Ausnahme:
Sollte sich der Wildschaden jedoch während einer
Jagdveranstaltung
ereignen, dann können Sie einen Anspruch auf Schadenersatz stellen. Denn während einer Treib- oder Drückjagd muss der Veranstalter das Wild von befahrenen Straßen fernhalten. Schließlich würde er sonst den Wildwechsel über die Straßen provozieren, wenn er die Tiere in Richtung der befahrenen Straßen treibt.
Wildwechselstellen
oder Gegenden, in denen es viel Wild gibt, müssen für die Verkehrssicherheit
gesondert gekennzeichnet
sein. Hierfür dient das
Verkehrszeichen „Wildwechsel“. Hat die zuständige Straßenbehörde es versäumt, einen
Hinweis an der Gefahrenstelle zu setzen, können Sie diese für
den Wildschaden belangen. Sie müssen jedoch belegen, dass der Unfallort bzw. die Strecke eine Gefahrenstelle darstellt, es hier also zu vermehrtem Wildwechsel kommt.
Ihr Autor:
Peter, Dipl. Ing. (FH)
Peter ist ein erfahrener Kfz-Gutachter mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und einem Abschluss als Diplom-Ingenieur im Fahrzeugbau. Seit über 10 Jahren erstellt er unabhängige Gutachten für Schadensfälle, Wertermittlungen und technische Analysen. In unserer Redaktion schreibt er regelmäßig Fachartikel, um Lesern fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge zu bieten.